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Meinungsfreiheit als Stütze der demokratischen Gesellschaft

31. Sitzung der Humboldt-Gesellschaft am 15.12.1996 von Henning Löwe (Gastvortrag)



Die Möglichkeit, seine Meinung frei äußern zu können, wird in den westlichen Staaten heute allgemein als selbstverständlich vorausgesetzt. Dabei sollte nicht vergessen werden, daß der heute in den westlichen Staaten bestehende Zustand das Ergebnis einer langen Entwicklung darstellt, die bis heute nicht abgeschlossen ist. Die Meinungsfreiheit und die ihr ähnlichen Freiheitsrechte sehen sich immer wieder Bedrohungen ausgesetzt und müssen immer wieder neu definiert werden. Jüngstes Beispiel für die Problematik sind die Diskussionen über die Urteile zur Strafbarkeit der Äußerung: "Soldaten sind Mörder".

Die Meinungsfreiheit ist eine relativ neue "Erfindung". Über Jahrhunderte und Jahrtausende haben Autoritäten dem Einzelnen die Befugnis abgesprochen, sich eine eigene Meinung zu bilden oder gar zu äußern. Der Konflikt zwischen der individuellen Meinung des Einzelnen und dem Machtanspruch der kirchlichen und weltlichen Autoritäten verschärfte sich dramatisch mit der Erfindung des Buchdrucks um 1450 durch Gutenberg. Die neu geschaffene Möglichkeit, Meinungen dauerhaft und in großer Zahl verbreiten zu können, bedeutete eine unheimliche Herausforderung für den Machtanspruch der Herrschenden. Entsprechend stark waren deren Bemühungen, die Meinungsfreiheit einzudä­­mmen. Der Jahrhunderte dauernde Konflikt wurde erst durch die Erklärung der "Menschenrechte" im Zuge der Französischen Revolution und die "Bill of Rights" in Amerika grundsätzlich zugunsten der Meinungsfreiheit als Individualrecht entschieden.

In Deutschland ist die Meinungsfreiheit erst durch das Bonner Grundgesetz garantiert worden. Die Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 Absatz l Satz l des Grundgesetzes (GG) festgeschrieben. Sie steht in engem Zusammenhang mit den sonstigen kommunikativen Grundrechten des Art. 5 GG, als da wären Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Filmfreiheit, Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht nennt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung "eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt". Die Meinungsfreiheit sei für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung "schlechthin konstituierend", denn sie erst ermögliche die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der das Lebenselement der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei. In gewissem Sinn sei die Meinungsfreiheit "die Grundlage jeder Freiheit überhaupt" (BVerfGE 7, 198, 208). Trotz der überragenden Bedeutung der Meinungsfreiheit für die bundesdeutsche Verfassung ist dieses Grundrecht nicht schrankenlos. Nicht jede Äußerung ist erlaubt, was besonders deutlich an der in Paragraph 185 Strafgesetzbuch (StGB) festgeschriebenen Strafbarkeit von beleidigenden Meinungsäußerungen wird.

In diesem Spannungsverhältnis ist auch die Diskussion über die Urteile bezüglich der Äußerung "Soldaten sind Mörder" zu sehen. Die zentrale Frage lautet, wo die Meinungsfreiheit des Einzelnen ihre Grenzen in den schutzwürdigen Belangen anderer findet. Wie problematisch diese hochsensible Grenzziehung nach wie vor ist, hat die heftige Diskussion insbesondere nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Problem (BVerfGE 93, 266ff) gezeigt. Dabei ist festzuhalten, daß das Bundesverfassungsgericht keineswegs festgestellt hat, daß der Ausspruch "Soldaten sind Mörder" immer straffrei bleiben muß.

Die Kritik am Bundesverfassungsgericht ist häufig polemisch und unsachlich gewesen. Wie immer man zu diesem konkreten Problem stehen mag, ist es auf jeden Fall ein gutes Beispiel dafür, daß die Meinungsfreiheit immer wieder neu definiert und auch verteidigt werden muß.

Eine ganz neue Dimension von Problemen bringt auch in diesem Bereich das Internet. Das Internet verbreitet Meinungen weltweit und entzieht somit den einzelnen Staaten die Kontrolle über die angebotenen Inhalte. Positiver Effekt dieser Entwicklung ist der Machtverlust von totalitären Regimen, die ihrer Monopolstellung im Bereich der Information beraubt werden. Negativer Effekt ist der Mangel an Möglichkeiten, strafbare Äußerungen, wie in Deutschland z.B. die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes, zu unterbinden. Eine Lösung dieser Probleme kann nur auf internationaler Ebene erreicht werden, was freilich sehr schwierig ist, weil die Vorstellungen über die Reichweite der Meinungsfreiheit in den einzelnen Staaten sehr weit auseinandergehen.